Regelung während „Corona Phase“

Regelung während „Corona Phase
November 2020″

In den Regelwerken der allermeisten Bundesländer bestätigt sich die Auslegung des BWLV, dass die Vereinsgelände für die individuelle Ausübung des Modellflugs – danach sind Ansammlungen von insgesamt nicht mehr als 10 Personen gestattet. (§ 1a Abs.2 CorVO), wobei diese nur max. zwei Haushalten angehören dürfen.

VEREINSHEIM:

Coronaverordnung gültig vom 02.11.2020- 30.11.2020
Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt.
Keine Versammlung im Vereinsheim, keine Festivitäten, keine Besucher.
Der Getränkekühlschrank bleibt zugänglich.

Allgemeine Regelung während „Corona Phase“

Um U.A. die Abstandsregeln in der Corona Phase einhalten zu können, ist es nötig, sobald mehrere Piloten (mehr als einer) sich auf dem Flugfeld befinden, nach unten dargestellter Grafik vorzugehen, damit sich die Piloten, die sich zum bzw. vom Vorbereitungsraum bewegen, sich nicht direkt begegnen.

Das gemeinschaftliche Fliegen im Vereinsrahmen oder im Team muss mindestens bis zum 30.11.2020 unterbleiben. Auch Wettbewerbe und Veranstaltungen dürfen im November nicht stattfinden.